Hammelburg Moves fällt bis auf weiteres aus

Jugendschutz

Bei allen Veranstaltungen von "Hammelburg Moves" gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Diese sind unter anderem:

  • Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen die Veranstaltung alleine nur bis 24 Uhr besuchen
  • An Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahren dürfen lediglich Wein, Bier o. ä. und alkolholfreie Getränke abgegeben werden. Sie dürfen diese auch verzehren.
    Die Abgabe von brandweinhaltigen Getränken an diese Jugendgruppe und der Verzehr von branntweinhaltigen Getränken durch diese Jugendgruppe ist streng verboten.

Das Alter dieser Jugendlichen ist grundsätzlich durch ein amtliches Papier (Personalausweis, Reisepass, Führerschein o.ä.) nachzuweisen.

Entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetz ist Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren auch in Begleitung von Eltern oder erziehungsberechtigten Personen der Zutritt zu den Veranstaltungen nicht erlaubt.

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